Kurzantwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Abwasserleitungen zuständig. Hat jedoch der Mieter die Verstopfung durch Fehlverhalten verursacht, kann der Vermieter die Kosten weiterreichen. Entscheidend ist das Verursacherprinzip und die konkrete Ursache der Verstopfung.
Grundregel: Vermieter ist für Leitungen verantwortlich
Nach dem deutschen Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das schließt die Abwasserleitungen im Gebäude ein. Verstopfungen durch normale Abnutzung oder Alter der Leitungen fallen daher grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Er muss die Rohrreinigung beauftragen und bezahlen.
Wann zahlt der Mieter?
Wenn der Mieter die Verstopfung selbst verursacht hat, trägt er die Kosten. Klassische Beispiele:
- Feuchttücher, Damenbinden oder Wattestäbchen wurden in die Toilette gespült.
- Essensreste oder Küchenöl wurden regelmäßig in den Abfluss gegeben.
- Fremdkörper wurden mutwillig oder fahrlässig in Leitungen eingebracht.
Wichtig: Der Vermieter muss die Verursachung nachweisen. Ein pauschales Behaupten reicht nicht. Die Rechnung des Rohrreinigungsunternehmens sollte idealerweise die Ursache der Verstopfung dokumentieren.
Was sagt die Hausordnung?
Manche Mietverträge und Hausordnungen in Heidelberg enthalten Klauseln, die dem Mieter eine Beteiligung an Kleinreparaturen auferlegen. Typischerweise ist eine Obergrenze festgelegt, zum Beispiel 100 bis 150 Euro pro Einzelreparatur. Liegt die Rechnung darunter, kann der Mieter zur Kasse gebeten werden, unabhängig von der Ursache. Liegt sie darüber, ist der Vermieter für den Restbetrag zuständig.
Achtung bei unwirksamen Klauseln
Klauseln in Mietverträgen, die dem Mieter pauschal alle Rohrreinigungskosten aufbürden, sind häufig unwirksam. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Mieter vor übermäßiger Belastung. Lassen Sie fragwürdige Klauseln im Zweifelsfall vom Mieterverein Heidelberg prüfen.
Was tun, wenn die Verstopfung entdeckt wird?
- Sofort melden: Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich und zeitnah. Das schützt Sie vor späteren Vorwürfen, die Situation verschlimmert zu haben.
- Keine eigenmächtigen Maßnahmen: Beauftragen Sie nicht ohne Rücksprache einen Fachbetrieb auf eigene Rechnung, wenn Sie erwarten, dass der Vermieter zahlen soll. Nur in echten Notfällen ist eine Selbsthilfe gerechtfertigt.
- Ursache dokumentieren: Wenn Sie glauben, dass die Ursache im Leitungssystem liegt und nichts mit Ihrem Verhalten zu tun hat, lassen Sie das vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen.
Notsituation: Wasser tritt aus
Wenn Abwasser aus Abflüssen oder Bodenabläufen austritt und Schaden droht, dürfen Sie sofort selbst einen Notdienst rufen, ohne den Vermieter vorab zu informieren. Informieren Sie ihn aber so schnell wie möglich danach und reichen Sie die Rechnung ein. In echten Wasserschadensfällen übernehmen häufig auch Hausrat- oder Gebäudeversicherungen einen Teil der Kosten.
Wer zahlt bei Hauptleitungsverstopfung?
Betrifft die Verstopfung die Hauptleitung, an der mehrere Wohnungen hängen, ist immer der Vermieter oder die Hausverwaltung zuständig. Eine Hauptleitungsverstopfung ist nie einem einzelnen Mieter zuzurechnen, es sei denn, der Fachbetrieb kann eindeutig einen bestimmten Verursacher identifizieren.